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Fragen und Antworten
Die häufigsten Fragen, die sich sowohl Interessierte, als auch aktive Mitglieder von Energiegemeinschaften vor dem Beitritt und während der Mitgliedschaft stellen.
Auf einen Blick beantwortet.
Grundlagen zu Energiegemeinschaften (EGs)
Was ist eine Energiegemeinschaft?
Muss ich meinen Stromanbieter kündigen?
Welche Arten von Energiegemeinschaften gibt es?
- Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)Alle Teilnehmer und die Stromerzeugungsanlage befinden sich im selben Gebäude oder auf demselben Grundstück (z. B. Mehrfamilienhaus).
Der Vorteil: Es fallen keine Netzentgelte an, da das öffentliche Stromnetz nicht genutzt wird. - Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG)Bei einer EEG befinden sich Erzeuger und Verbraucher nicht am selben Grundstück. Du profitierst von reduzierten Netzentgelten, was die Teilnahme wirtschaftlich attraktiv macht.Man unterscheidet:
- Lokal: Teilnehmer sind am selben Trafo angeschlossen
Regional: Teilnehmer sind am selben Umspannwerk angeschlossen
- Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
Eine BEG ermöglicht den Stromaustausch über Umspannwerksgrenzen hinweg, auch österreichweit und netzbetreiberübergreifend. BEGs sind nicht auf erneuerbare Energie beschränkt. Es gelten jedoch keine reduzierten Netzentgelte.
Müssen alle Mitglieder beim selben Energieanbieter sein?
Nein. In einer Energiegemeinschaft können alle Teilnehmenden unterschiedliche Energieanbieter haben. Bestehende Stromverträge bleiben vollständig aufrecht und müssen nicht gekündigt werden. Die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft ist eine Ergänzung zu deinem aktuellen Stromvertrag.
Wer profitiert von Energiegemeinschaften?
Wer darf bei der Energiegemeinschaft teilnehmen?
- Privatpersonen
- KMU
- Gemeinden
- Juristische Personen öffentlichen Rechts
- Nicht teilnehmen dürfen Energieversorgungsunternehmen.
Welche Anlagen dürfen teilnehmen?
Muss ich im selben Netzgebiet der Energiegemeinschaft sein?
- Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG): Alle teilnehmenden Anlagen müssen am selben Umspannwerk angeschlossen sein.
- Bürgerenergiegemeinschaft (BEG): Die Teilnahme ist österreichweit möglich, auch netzbetreiberübergreifend.
Muss ich mich bei der Gründung einer Energiegemeinschaft für lokal oder regional entscheiden?
Kann ich an mehreren Energiegemeinschaften teilnehmen?
Kann ich Strom an gewisse Teilnehmende verschenken?
Anmeldung & Beitritt
Wie trete ich einer bestehenden Energiegemeinschaft bei?
- EG finden: Über die PLZ-basierte Suche bei egon (app.egon.energy) findest du eine EG in deiner Nähe. Wenn diese neue Mitglieder aufnimmt, kannst du dich unverbindlich vormerken.
- Daten vervollständigen: Nach der Vormerkung erhältst du eine Bestätigungs-Mail. Darüber ergänzt du deine persönlichen Daten sowie deine Zählpunktinformationen.
- Einladung & Beitritt: Einladung & Beitritt: Sobald deine Anmeldung geprüft wurde und Kapazitäten verfügbar sind, erhältst du eine Einladung zur Teilnahme. Danach unterschreibst du die notwendigen Dokumente wie Beitrittserklärung sowie Bezugs- oder Einspeisevereinbarung digital.
Wie finde ich eine Energiegemeinschaft in meiner Nähe?
Kann ich auch ohne eigene PV-Anlage teilnehmen?
Lohnt sich eine Energiegemeinschaft ohne eigene PV-Anlage?
Welche Schritte sind notwendig zur Teilnahme an einer Energiegemeinschaft?
- Unverbindliche Interessensbekundung: Melde dich online mit deiner E-Mail-Adresse an.
- Bestätigung deiner Registrierung: Du erhältst eine automatische Bestätigungs-Mail.
- Angabe deiner Daten: Ergänze deine persönlichen Daten sowie deine Zählpunktnummer. Danach wird geprüft, ob dein Netzanschluss technisch zur EG passt.
- Smart-Meter-Prüfung: Dein Smart Meter muss auf „Opt-In“ gestellt sein, damit die 15-Minuten-Werte für die Abrechnung ausgelesen werden dürfen.
- Einladung & Vertragsunterzeichnung: Du erhältst alle Dokumente zur Durchsicht und unterschreibst digital.
- Meldung an den Netzbetreiber: Die EG meldet deine Teilnahme offiziell im Marktprozess an.
- Start der Teilnahme: Sobald alle Marktprozesse abgeschlossen sind, beginnt dein Stromtausch innerhalb der EG.
Was ist ein Smart Meter?
Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem. Er erfasst Stromerzeugung und -verbrauch präzise im 15-Minuten-Takt, um den geteilten Strom korrekt zuzuordnen.
Brauche ich einen Smart Meter?
Ja. Für die Teilnahme an einer EG in Österreich ist ein Smart Meter mit aktivierter Opt-In-Funktion erforderlich. Die Abrechnung erfolgt auf Basis von 15-Minuten-Messwerten. Ohne Smart Meter oder bei aktivem „Opt-Out“ ist eine Teilnahme technisch nicht möglich.
Was, wenn ich noch keinen Smart Meter habe?
Wenn bei dir noch kein Smart Meter installiert ist, kannst du diesen bei deinem Netzbetreiber anfordern. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, dir innerhalb von zwei Monaten nach deiner Anfrage ein intelligentes Messgerät zu installieren. Erst danach ist eine Teilnahme an einer EG möglich.
Kann ich gleichzeitig in mehreren Energiegemeinschaften teilnehmen?
Meine Anmeldung ist fehlgeschlagen. Was kann ich tun?
- Falsche Zählpunktnummer
Bitte prüfe die Nummer sorgfältig. Schon ein kleiner Zahlendreher führt zur Ablehnung.
- Verbrauchs- und Einspeisezählpunkt vertauscht
Falls du eine PV-Anlage hast, gibt es meist zwei Zählpunkte. Diese dürfen nicht verwechselt werden.
- Smart Meter auf „Opt-Out“ gestellt
Wenn du der Auslesung der 15-Minuten-Werte widersprochen hast, ist keine Teilnahme möglich. Du musst beim Netzbetreiber schriftlich auf „Opt-In“ umstellen lassen.
- Laufender oder kürzlich erfolgter Lieferantenwechsel
Während eines Stromanbieterwechsels ist dein Zählpunkt vorübergehend nicht aktiv im System. Nach Abschluss kann die Anmeldung erneut gestartet werden.
- PV-Anlage noch nicht fertig gemeldet
Wenn deine Anlage noch nicht offiziell beim Netzbetreiber als fertiggestellt gemeldet wurde, gilt der Zählpunkt als „nicht versorgt“. Hier muss dein Anlagenerrichter die Meldung nachholen.
Ich habe eine Meldung bekommen, dass mein Nahbereich nicht passt – warum?
Ich habe Fragen zu den Teilnahmebedinungen einer Energiegemeinschaft.
Vor der Unterzeichnung deines Beitritts kannst du alle relevanten Dokumente und Vereinbarungen vollständig einsehen. Wenn du Fragen zu konkreten Teilnahmebedingungen, Strompreisen oder internen Regelungen hast, klärst du diese direkt mit deiner EG.
Während einer Teilnahme
Wie wird der Strom in einer Energiegemeinschaft aufgeteilt?
- Dynamische Aufteilung:
Bei der dynamischen Stromaufteilung wird der Strom basierend auf dem aktuellen Verbrauch innerhalb der EG verteilt. Solange Strom zum Verteilen vorhanden ist, erhalten größere Verbraucher automatisch einen entsprechend höheren Anteil. Dieses Modell sorgt in der Regel für eine effiziente Nutzung des regional erzeugten Stroms und wird daher empfohlen. - Statische Aufteilung:Bei der statischen Stromaufteilung werden fixe Anteile vorab festgelegt. Jedes Mitglied erhält einen definierten Prozentsatz der erzeugten Energie.
Der Nachteil: Der Strom wird nicht immer optimal und verbrauchsabhängig verteilt, wodurch Effizienzpotenzial verloren gehen kann.
Wie kann ich einen weiteren Zählpunkt hinzufügen?
Wie ändere ich meine Stammdaten, Bankdaten oder Teilnahmefaktoren?
Welche Kündigungsfristen gelten für mich?
Die Kündigungsfristen in einer EG werden individuell von der jeweiligen Gemeinschaft festgelegt. Die genauen Regelungen findest du in den Statuten, im Gesellschaftsvertrag oder in den Teilnahmevereinbarungen deiner EG. Dort ist geregelt, unter welchen Bedingungen und mit welcher Frist du deine Teilnahme beenden kannst.
Müssen Ein- oder Austritte bei der Energiegemeinschaft gemeldet werden?
Ja. Ein- oder Austritte von Mitgliedern müssen umgehend gemeldet werden, damit die Meldung beim Netzbetreiber korrekt erfolgt und die Abrechnung innerhalb der EG richtig durchgeführt werden kann. Werden Änderungen nicht rechtzeitig bekannt gegeben, kann es zu fehlerhaften Zuordnungen bei Strommengen oder Kosten kommen.
Preise, Abrechnung & Netzgebühren
Welche Netzentgelt-Einsparungen gelten bei Energiegemeinschaften?
- Netzebene 6 & 7: 28 % Reduktion
- Netzebene 4 & 5: 64 % Reduktion
Wie werden mir die reduzierte Netzgebühren angezeigt?
Wann bekomme ich meine Rechnung oder Gutschrift?
Woher kommen die Abrechnungsdaten?
Was ist das EDA-Portal?
Muss ich als Privatperson Umsatzsteuer zahlen?
Nein. Wenn du als Privatperson an einer EG teilnimmst, führt die EG die anfallende Umsatzsteuer automatisch für dich an das Finanzamt ab.
Gibt es Meldepflichten beim Finanzamt?
Wie wird der Energiepreis in der Gemeinschaft festgelegt?
Der Strompreis innerhalb einer EG wird von der Gemeinschaft selbst festgelegt. Viele EGs orientieren sich dabei am aktuellen Strommarktpreis, können aber auch eigene Modelle definieren. Die genauen Preisregelungen sind in den Statuten oder Vereinbarungen der jeweiligen EG festgelegt.
Energiegemeinschaft gründen
Welche Rechtsform brauche ich für eine Energiegemeinschaft?
- Verein
- Genossenschaft
- Kapital- oder Personengesellschaft
Wie werden Entscheidungen getroffen?
Welche Vorteile hat eine Energiegemeinschaft für Gemeinden?
Wie lange dauert die Gründung einer Energiegemeinschaft?
Wie viele Mitglieder brauche ich mindestens?
- Verein: mindestens 2 Personen
- Genossenschaft: mindestens 3 Personen
- 1 Stromerzeuger
- 1 Stromverbraucher
- wird mehr Strom erzeugt
- entsteht ein besseres Verhältnis zwischen Erzeugung und Verbrauch
- können wirtschaftliche Vorteile besser genutzt werden
Technisches
Ich habe Fragen zum Smongle.
Kann ich einen Batteriespeicher einbinden?
- Du speicherst tagsüber überschüssigen PV-Strom und nutzt ihn abends selbst → weniger Einspeisung in die EG.
- Du speicherst Strom aus der EG → technisch möglich, wirtschaftlich aber abhängig vom Strompreis.