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Fragen und Antworten

Die häufigsten Fragen, die sich sowohl Interessierte, als auch aktive Mitglieder von Energiegemeinschaften vor dem Beitritt und während der Mitgliedschaft stellen.

Auf einen Blick beantwortet.

Grundlagen zu Energiegemeinschaften (EGs)

Was ist eine Energiegemeinschaft?
Eine EG ist ein Zusammenschluss von Personen, Unternehmen oder Gemeinden, die gemeinsam Strom erzeugen und untereinander teilen. Ziel ist es, regional produzierten Strom – vorrangig aus erneuerbaren Energiequellen – innerhalb der Gemeinschaft zu nutzen und dadurch Stromkosten zu senken.
 
Dein bestehender Stromanbieter bleibt weiterhin aktiv und liefert dir den Reststrom.
Nein, auf keinen Fall. Die Energiegemeinschaft ist ein zusätzlicher Stromlieferant und ersetzt deinen bisherigen Energieanbieter nicht. Dein aktueller Stromanbieter versorgt dich weiterhin mit dem Reststrom, den du außerhalb der EG benötigst.
 
Auch dein bestehender Abnehmer für überschüssigen Strom (z. B. bei einer PV-Anlage) bleibt bestehen. Wenn du einer Energiegemeinschaft beitrittst, musst du keine bestehenden Stromverträge kündigen.
In Österreich gibt es drei gesetzlich geregelte Modelle von EGs:
 
  1. Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)
    Alle Teilnehmer und die Stromerzeugungsanlage befinden sich im selben Gebäude oder auf demselben Grundstück (z. B. Mehrfamilienhaus).
    Der Vorteil: Es fallen keine Netzentgelte an, da das öffentliche Stromnetz nicht genutzt wird.
     
  2. Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG)
    Bei einer EEG befinden sich Erzeuger und Verbraucher nicht am selben Grundstück. Du profitierst von reduzierten Netzentgelten, was die Teilnahme wirtschaftlich attraktiv macht.
    Man unterscheidet:
    • Lokal: Teilnehmer sind am selben Trafo angeschlossen
    • Regional: Teilnehmer sind am selben Umspannwerk angeschlossen

       

  3. Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
    Eine BEG ermöglicht den Stromaustausch über Umspannwerksgrenzen hinweg, auch österreichweit und netzbetreiberübergreifend. BEGs sind nicht auf erneuerbare Energie beschränkt. Es gelten jedoch keine reduzierten Netzentgelte.

Nein. In einer Energiegemeinschaft können alle Teilnehmenden unterschiedliche Energieanbieter haben. Bestehende Stromverträge bleiben vollständig aufrecht und müssen nicht gekündigt werden. Die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft ist eine Ergänzung zu deinem aktuellen Stromvertrag.

Von einer EG profitieren viele unterschiedliche Teilnehmer. Privatpersonen können lokal erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien nutzen und dadurch Stromkosten sparen. Betreiber von Photovoltaikanlagen haben die Möglichkeit, überschüssigen Strom direkt innerhalb der EG zu verkaufen, anstatt ihn nur ins öffentliche Netz einzuspeisen.
 
Auch Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe profitieren, da sie ihren Energieverbrauch teilweise mit regional erzeugtem Strom decken können. Gemeinden wiederum stärken durch Energiegemeinschaften die regionale Wertschöpfung und fördern den Ausbau erneuerbarer Energie. Insgesamt trägt Energy Sharing dazu bei, Strom lokal zu nutzen, Kosten zu senken und die Energiewende aktiv mitzugestalten.
Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG):
  • Privatpersonen
  • KMU
  • Gemeinden
  • Juristische Personen öffentlichen Rechts
  • Nicht teilnehmen dürfen Energieversorgungsunternehmen.
 
Bürgerenergiegemeinschaften (BEG):
Hier dürfen auch große Unternehmen oder Energieversorger teilnehmen. Wichtig ist jedoch: Die Kontrolle innerhalb der BEG darf nur bei Privatpersonen, kleinen Unternehmen oder Gemeinden liegen.
In einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG) dürfen alle Anlagen teilnehmen, die erneuerbaren Strom erzeugen. Dazu zählen Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftwerke und Biogasanlagen.
 
Eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) ist nicht auf erneuerbare Energieerzeugungsanlagen beschränkt.
Das hängt von der Art der Energiegemeinschaft ab:
  • Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG): Alle teilnehmenden Anlagen müssen am selben Umspannwerk angeschlossen sein.
  • Bürgerenergiegemeinschaft (BEG): Die Teilnahme ist österreichweit möglich, auch netzbetreiberübergreifend.
Ja. Wenn du eine Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG) gründen möchtest, musst du vor der Anmeldung beim Netzbetreiber festlegen, ob sie lokal oder regional organisiert wird – also ob sich die Teilnehmenden am selben Trafo oder am selben Umspannwerk befinden.
 
Mischformen sind gesetzlich nicht vorgesehen.
Ja, die Teilnahme an mehreren Energiegemeinschaften in Österreich ist grundsätzlich möglich.
 
Wichtig zu beachten: Die Summe deiner Teilnahmefaktoren darf 100% nicht überschreiten. Wenn du bereits mit 100% in einer Energiegemeinschaft beteiligt bist, musst du deinen Anteil reduzieren, bevor du einer weiteren Gemeinschaft beitreten kannst.
Die innerhalb der EG getauschten Energiemengen müssen laut Netzbetreiber korrekt erfasst und auf der Rechnung ausgewiesen werden.
 
Es gibt jedoch keine gesetzliche Vorgabe zur Preisgestaltung. Die EG entscheidet selbst, welchen Strompreis sie intern festlegt. Somit ist eine flexible Gestaltung innerhalb der Gemeinschaft möglich, solange die Abrechnung transparent erfolgt.

Anmeldung & Beitritt

Wie trete ich einer bestehenden Energiegemeinschaft bei?
Der Beitritt zu einer bestehenden EG bei egon erfolgt in mehreren Schritten und ist bewusst so gestaltet, dass du dich zuerst unverbindlich informieren kannst.
 
  1. EG finden: Über die PLZ-basierte Suche bei egon (app.egon.energy) findest du eine EG in deiner Nähe. Wenn diese neue Mitglieder aufnimmt, kannst du dich unverbindlich vormerken.
  2. Daten vervollständigen: Nach der Vormerkung erhältst du eine Bestätigungs-Mail. Darüber ergänzt du deine persönlichen Daten sowie deine Zählpunktinformationen.
  3. Einladung & Beitritt: Einladung & Beitritt: Sobald deine Anmeldung geprüft wurde und Kapazitäten verfügbar sind, erhältst du eine Einladung zur Teilnahme. Danach unterschreibst du die notwendigen Dokumente wie Beitrittserklärung sowie Bezugs- oder Einspeisevereinbarung digital.
 
Wichtig: Die endgültige Aufnahme in die EG erfolgt erst nach erfolgreicher technischer Prüfung durch den Netzbetreiber. Danach kannst du aktiv Strom innerhalb der Gemeinschaft beziehen oder einspeisen.
Der einfachste Weg, eine EG in deiner Nähe zu finden, ist eine Online Suche nach EG in deiner Region. Die egon Plattformen bietet die eine Suche nach Postleitzahl an: app.egon.energy.
 
Dort siehst du, ob eine Gemeinschaft in deinem Netzbereich Mitglieder aufnimmt und kannst dich unverbindlich vormerken. Danach erhältst du weitere Informationen zum möglichen Beitritt und zu den Teilnahmebedingungen.
Ja. Du kannst einer EG auch ohne eigene PV-Anlage beitreten und reiner Stromverbraucher sein. Das ist besonders interessant, wenn du regional erzeugten Strom nutzen und deine Stromkosten optimieren möchtest.
 
Die EG entscheidet jedoch selbst über die Aufnahme neuer Mitglieder, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch sicherzustellen.
Ja, auch ohne eigene PV-Anlage kann sich eine Teilnahme an einer EG lohnen.
 
Als reiner Verbraucher profitierst du davon, regional erzeugten Strom innerhalb der Gemeinschaft zu beziehen. In einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG) können zusätzlich reduzierte Netzentgelte anfallen, was deine Stromkosten senken kann.
 
Ob sich die Teilnahme konkret lohnt, hängt vom internen Strompreis der Gemeinschaft, deinem Verbrauch und der aktuellen Marktsituation ab. Grundsätzlich bietet die Teilnahme ohne eigene PV-Anlage eine Möglichkeit, aktiv an der Energiewende teilzunehmen und Strom aus deiner Region zu nutzen.
Der Ablauf für den Beitritt zu einer EG über egon läuft üblicherweise so ab:
 
  1. Unverbindliche Interessensbekundung: Melde dich online mit deiner E-Mail-Adresse an.
  2. Bestätigung deiner Registrierung: Du erhältst eine automatische Bestätigungs-Mail.
  3. Angabe deiner Daten: Ergänze deine persönlichen Daten sowie deine Zählpunktnummer. Danach wird geprüft, ob dein Netzanschluss technisch zur EG passt.
  4. Smart-Meter-Prüfung: Dein Smart Meter muss auf „Opt-In“ gestellt sein, damit die 15-Minuten-Werte für die Abrechnung ausgelesen werden dürfen.
  5. Einladung & Vertragsunterzeichnung: Du erhältst alle Dokumente zur Durchsicht und unterschreibst digital.
  6. Meldung an den Netzbetreiber: Die EG meldet deine Teilnahme offiziell im Marktprozess an.
  7. Start der Teilnahme: Sobald alle Marktprozesse abgeschlossen sind, beginnt dein Stromtausch innerhalb der EG.
 
Der gesamte Ablauf kann, abhängig vom Netzbetreiber und der jeweiligen Gemeinschaft, mehrere Wochen dauern.

Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem. Er erfasst Stromerzeugung und -verbrauch präzise im 15-Minuten-Takt, um den geteilten Strom korrekt zuzuordnen.

Ja. Für die Teilnahme an einer EG in Österreich ist ein Smart Meter mit aktivierter Opt-In-Funktion erforderlich. Die Abrechnung erfolgt auf Basis von 15-Minuten-Messwerten. Ohne Smart Meter oder bei aktivem „Opt-Out“ ist eine Teilnahme technisch nicht möglich.

Wenn bei dir noch kein Smart Meter installiert ist, kannst du diesen bei deinem Netzbetreiber anfordern. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, dir innerhalb von zwei Monaten nach deiner Anfrage ein intelligentes Messgerät zu installieren. Erst danach ist eine Teilnahme an einer EG möglich.

Ja, grundsätzlich kannst du an mehreren EG gleichzeitig teilnehmen. Das österreichische Energierecht erlaubt es, Strom über mehrere Gemeinschaften zu beziehen oder einzuspeisen.
 
Wichtig zu beachten ist, dass dein Teilnahmefaktor insgesamt 100 Prozent nicht überschreiten darf. Wenn du beispielsweise bereits mit deinem gesamten Zählpunkt in einer EG beteiligt bist, musst du diesen Anteil reduzieren, bevor du einer weiteren Gemeinschaft beitreten kannst. Diese Regel sorgt dafür, dass der Strom innerhalb der EG korrekt aufgeteilt und abgerechnet werden kann.
Wenn deine Anmeldung zur EG nicht funktioniert, gibt es mehrere mögliche Ursachen. In den meisten Fällen lässt sich das Problem jedoch schnell lösen.
 
Typische Gründe sind:
 
  • Falsche Zählpunktnummer
    Bitte prüfe die Nummer sorgfältig. Schon ein kleiner Zahlendreher führt zur Ablehnung.
 
  • Verbrauchs- und Einspeisezählpunkt vertauscht
    Falls du eine PV-Anlage hast, gibt es meist zwei Zählpunkte. Diese dürfen nicht verwechselt werden.
 
  • Smart Meter auf „Opt-Out“ gestellt
    Wenn du der Auslesung der 15-Minuten-Werte widersprochen hast, ist keine Teilnahme möglich. Du musst beim Netzbetreiber schriftlich auf „Opt-In“ umstellen lassen.
 
  • Laufender oder kürzlich erfolgter Lieferantenwechsel
    Während eines Stromanbieterwechsels ist dein Zählpunkt vorübergehend nicht aktiv im System. Nach Abschluss kann die Anmeldung erneut gestartet werden.
 
  • PV-Anlage noch nicht fertig gemeldet
    Wenn deine Anlage noch nicht offiziell beim Netzbetreiber als fertiggestellt gemeldet wurde, gilt der Zählpunkt als „nicht versorgt“. Hier muss dein Anlagenerrichter die Meldung nachholen.
 
Wenn du unsicher bist, wende dich am besten an den egon Support über unser Support-Formular. Häufig kann rasch geklärt werden, wo das Problem liegt.
Bei einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG) bedeutet diese Meldung, dass dein Zählpunkt nicht am passenden Trafo oder Umspannwerk angeschlossen ist. Eine Teilnahme ist dann technisch nicht möglich.
 
Bei einer Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) kann es sein, dass dein Netzgebiet derzeit nicht abgedeckt wird. In diesem Fall solltest du direkt bei der jeweiligen Energiegemeinschaft nachfragen.

Vor der Unterzeichnung deines Beitritts kannst du alle relevanten Dokumente und Vereinbarungen vollständig einsehen. Wenn du Fragen zu konkreten Teilnahmebedingungen, Strompreisen oder internen Regelungen hast, klärst du diese direkt mit deiner EG.

Während einer Teilnahme

Wie wird der Strom in einer Energiegemeinschaft aufgeteilt?
In einer EG gibt es zwei Modelle zur Stromaufteilung. Diese bestimmen, wie der innerhalb der Gemeinschaft erzeugte Strom auf die Mitglieder verteilt wird.
 
  1. Dynamische Aufteilung:
    Bei der dynamischen Stromaufteilung wird der Strom basierend auf dem aktuellen Verbrauch innerhalb der EG verteilt. Solange Strom zum Verteilen vorhanden ist, erhalten größere Verbraucher automatisch einen entsprechend höheren Anteil. Dieses Modell sorgt in der Regel für eine effiziente Nutzung des regional erzeugten Stroms und wird daher empfohlen.

  2. Statische Aufteilung:
    Bei der statischen Stromaufteilung werden fixe Anteile vorab festgelegt. Jedes Mitglied erhält einen definierten Prozentsatz der erzeugten Energie.
    Der Nachteil: Der Strom wird nicht immer optimal und verbrauchsabhängig verteilt, wodurch Effizienzpotenzial verloren gehen kann.
     
Welche Aufteilung in deiner EG angewendet wird, hängt von den internen Regelungen der jeweiligen Gemeinschaft ab.
Wenn du einen zusätzlichen Verbrauchs- oder Einspeisezählpunkt in deine EG bei egon einbringen möchtest, kannst du dies direkt über die Plattform erledigen.
 
In der egon App findest du unter dem Reiter „Meine Anlagen“ die Option, einen weiteren Zählpunkt hinzuzufügen. Dort kannst du die entsprechenden Daten eingeben und zur Prüfung einreichen.
 
Solltest du bei der Einrichtung eines weiteren Zählpunktes Unterstützung benötigen, wende dich bitte an den egon Support. Die technische Prüfung erfolgt anschließend im Zusammenspiel mit dem Netzbetreiber.
Wenn du persönliche Daten wie Stammdaten oder Bankverbindung ändern möchtest, kontaktiere bitte den egon Support. Anpassungen werden entsprechend geprüft und im System aktualisiert.
 
Wichtig beim Teilnahmefaktor:
Die Summe deiner Teilnahmefaktoren an einer oder mehreren EGs darf insgesamt 100 % nicht überschreiten. Wenn du also in mehreren EGs aktiv bist, musst du sicherstellen, dass deine Gesamtbeteiligung diese Grenze nicht übersteigt.

Die Kündigungsfristen in einer EG werden individuell von der jeweiligen Gemeinschaft festgelegt. Die genauen Regelungen findest du in den Statuten, im Gesellschaftsvertrag oder in den Teilnahmevereinbarungen deiner EG. Dort ist geregelt, unter welchen Bedingungen und mit welcher Frist du deine Teilnahme beenden kannst.

Ja. Ein- oder Austritte von Mitgliedern müssen umgehend gemeldet werden, damit die Meldung beim Netzbetreiber korrekt erfolgt und die Abrechnung innerhalb der EG richtig durchgeführt werden kann. Werden Änderungen nicht rechtzeitig bekannt gegeben, kann es zu fehlerhaften Zuordnungen bei Strommengen oder Kosten kommen.

Preise, Abrechnung & Netzgebühren

Welche Netzentgelt-Einsparungen gelten bei Energiegemeinschaften?
In EG in Österreich können je nach Modell reduzierte Netzentgelte gelten. Die Höhe der Einsparung hängt davon ab, auf welcher Netzebene der Strom innerhalb der Gemeinschaft geteilt wird.
 
Lokale Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG – Trafoebene)
Bis zu 57 % Reduktion des Netznutzungsentgelts.
 
Regionale Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG – Umspannwerk)
  • Netzebene 6 & 7: 28 % Reduktion
  • Netzebene 4 & 5: 64 % Reduktion
 
Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
Bei BEGs gelten keine reduzierten Netzentgelte, da der Strom über größere Netzbereiche verteilt wird.
Die Netzgebühren deiner EG werden weiterhin direkt vom Netzbetreiber verrechnet. Du findest diese Position wie gewohnt auf deiner regulären Stromrechnung.
 
Die EG selbst verrechnet nur die tatsächlich getauschten Strommengen, die innerhalb der Gemeinschaft erzeugt und verbraucht wurden.
Die Abrechnung innerhalb einer EG erfolgt zeitversetzt, da zuerst die Messdaten vom Netzbetreiber bereitgestellt werden müssen.
 
In der Regel erhältst du deine Rechnung oder Gutschrift frühestens ab dem 15. des Folgemonats. Aktuell kann es je nach Netzbetreiber zu 1 bis 2 Monaten Verzögerung kommen.
 
Die EG entscheidet außerdem selbst über den Abrechnungsrhythmus. Üblich sind monatliche, quartalsweise oder jährliche Abrechnungen.
Die Abrechnungsdaten für EGs stammen direkt vom zuständigen Netzbetreiber. Dabei werden die gemessenen Viertelstundenwerte der Smart Meter übermittelt.
 
Die egon Plattform nutzt diese Daten, um die Abrechnung innerhalb der EG automatisch zu erstellen. Falls sich eine Gemeinschaft entscheidet, die Abrechnung selbst durchzuführen, erfolgt dies über das EDA-Portal.
Das EDA-Portal (Energiewirtschaftlicher Datenaustausch) in Österreich ist eine zentrale Webplattform für Energiegemeinschaften (EEG) und Energiedienstleister. Es ermöglicht den notwendigen Datenaustausch mit Netzbetreibern, wie die Registrierung von Zählpunkten, den Abruf von Verbrauchsdaten (für die Abrechnung) sowie die Abwicklung von Prozessen.

Nein. Wenn du als Privatperson an einer EG teilnimmst, führt die EG die anfallende Umsatzsteuer automatisch für dich an das Finanzamt ab.

Ob steuerliche Pflichten entstehen, hängt davon ab, ob du Privatperson oder Unternehmer bist und ob du Strom einspeist.
 
Privatpersonen
In der Regel übernimmt die EG die Abführung der Umsatzsteuer. Du musst dich normalerweise nicht selbst darum kümmern.
Wenn du jedoch größere Mengen Strom einspeist oder bereits unternehmerisch tätig bist, zum Beispiel mit einer größeren PV-Anlage, können zusätzliche steuerliche Verpflichtungen entstehen.
 
Unternehmen
Für Unternehmen gelten die üblichen steuerlichen Vorschriften. Einnahmen aus dem Verkauf von Strom innerhalb einer EG können steuerpflichtig sein.
 
Die konkrete Situation hängt immer vom Einzelfall ab. Im Zweifel empfiehlt sich eine steuerliche Beratung.

Der Strompreis innerhalb einer EG wird von der Gemeinschaft selbst festgelegt. Viele EGs orientieren sich dabei am aktuellen Strommarktpreis, können aber auch eigene Modelle definieren. Die genauen Preisregelungen sind in den Statuten oder Vereinbarungen der jeweiligen EG festgelegt.

Energiegemeinschaft gründen

Welche Rechtsform brauche ich für eine Energiegemeinschaft?
Für die Gründung einer EG in Österreich sind mehrere Rechtsformen möglich. Häufig gewählt werden:
  • Verein
  • Genossenschaft
  • Kapital- oder Personengesellschaft
 
Wichtig ist: Eine EG darf laut Gesetz nicht primär gewinnorientiert sein. Der Fokus liegt auf gemeinschaftlichem Nutzen, regionaler Energieversorgung und Energy Sharing.
 
Viele Initiativen entscheiden sich für einen Verein, da diese Rechtsform eine vergleichsweise einfache Verwaltung ermöglicht und gut für gemeinschaftliche Projekte geeignet ist.
Wie Entscheidungen getroffen werden, hängt von der Rechtsform der EG ab.
 
Bei einer EG als Verein werden wichtige Entscheidungen in der Regel durch den Vorstand oder im Rahmen von Generalversammlungen getroffen. Dort können Mitglieder über zentrale Themen wie Preise, neue Mitglieder oder organisatorische Änderungen abstimmen.
 
Andere Rechtsformen, wie Genossenschaften oder Gesellschaften, haben eigene Entscheidungsstrukturen.
Für Gemeinden bieten EGs mehrere Vorteile. Sie ermöglichen es, lokal erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien innerhalb der Region zu nutzen und damit unabhängiger vom überregionalen Strommarkt zu werden. Gleichzeitig bleibt ein größerer Teil der Wertschöpfung innerhalb der Gemeinde.
 
Gemeinden können über EGs öffentliche Gebäude, Betriebe und Haushalte miteinander verbinden und so Energy Sharing fördern. Das stärkt regionale Zusammenarbeit, unterstützt den Ausbau von Photovoltaik und anderen erneuerbaren Energieanlagen und trägt zur lokalen Energiewende bei. Außerdem können Gemeinden durch EGs ihre Klimaziele leichter erreichen und langfristig Energiekosten stabilisieren.
Wie lange es dauert, eine EG zu gründen, hängt stark von der Vorbereitung und Organisation ab.
 
In der Praxis dauert der Gründungsprozess meist zwischen zwei und sechs Monaten. Wenn viele Abstimmungen notwendig sind oder technische Fragen mit Netzbetreibern geklärt werden müssen, kann es auch länger dauern.
 
Eine gute Planung, klare Zuständigkeiten und digitale Verwaltungsplattformen wie egon können den Prozess deutlich vereinfachen und beschleunigen.
Für die formale Gründung einer Organisation gelten je nach Rechtsform unterschiedliche Mindestanforderungen:
  • Verein: mindestens 2 Personen
  • Genossenschaft: mindestens 3 Personen
 
Damit jedoch eine EG im energierechtlichen Sinn funktionieren kann, braucht es mindestens:
  • 1 Stromerzeuger
  • 1 Stromverbraucher
 
Das bedeutet: Es müssen mindestens zwei unterschiedliche Zählpunkte vorhanden sein, damit überhaupt Strom innerhalb der EG geteilt werden kann.
 
In der Praxis sind jedoch mehr Mitglieder sinnvoll. Dadurch:
  • wird mehr Strom erzeugt
  • entsteht ein besseres Verhältnis zwischen Erzeugung und Verbrauch
  • können wirtschaftliche Vorteile besser genutzt werden
 
Je größer und ausgewogener eine EG ist, desto effizienter funktioniert meist das Energy Sharing.

Technisches

Ich habe Fragen zum Smongle.
Informationen zum Smongle und seiner Nutzung mit EG findest du auf unserer Webseite. Dort erklären wir, wie der Smongle funktioniert und wie er beim Energy Sharing eingesetzt werden kann. Weitere technische Details findest du auch auf der offiziellen Smongle-Webseite.
 
Wenn du Interesse am Smongle hast oder Fragen zum Kauf hast, kannst du über unser Formular direkt Kontakt mit dem egon Team aufnehmen. Wir helfen dir gerne weiter.
Ja, grundsätzlich kannst du einen Batteriespeicher gemeinsam mit deiner PV-Anlage in einer EG nutzen.
 
Wichtig ist: Der Speicher gehört technisch zu deiner Anlage und beeinflusst, wann und wie viel Strom du selbst verbrauchst oder in die EG einspeist.
 
Beispiele:
  • Du speicherst tagsüber überschüssigen PV-Strom und nutzt ihn abends selbst → weniger Einspeisung in die EG.
  • Du speicherst Strom aus der EG → technisch möglich, wirtschaftlich aber abhängig vom Strompreis.
 
Abgerechnet wird immer auf Basis der Viertelstundenwerte deines Smart Meters. Der Netzbetreiber unterscheidet dabei nicht zwischen „Batteriestrom“ und „PV-Strom“, sondern nur zwischen Strombezug und Einspeisung.
 
Bei größeren Speicherlösungen empfiehlt sich eine technische Abstimmung mit dem Netzbetreiber.
Eine EG ist kein eigenes Stromnetz. Sie nutzt weiterhin das bestehende öffentliche Stromnetz.
 
Das bedeutet: Wenn es in deinem Netzgebiet zu einem Stromausfall kommt, bist du genauso betroffen wie alle anderen Haushalte. Das gilt unabhängig davon, ob du Mitglied einer Energiegemeinschaft bist oder nicht. Eine EG bietet keine automatische Notstromversorgung.
 
Eine Ausnahme kann bestehen, wenn du eine eigene PV-Anlage mit Notstromfunktion oder Inselbetrieb und Batteriespeicher hast. In diesem Fall kannst du dich bei einem Stromausfall unter Umständen selbst versorgen.
 
Das hängt jedoch von deiner technischen Anlage ab, nicht von der EG selbst.

Um unbeantwortete Fragen kümmert sich unser Support-Team.