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Eine PV-Anlage. Viele Parteien.
Einfach abgerechnet.

egon macht GEA-Organisation leicht: fair verteilen, Rendite steigern und Verwaltung auf Autopilot schalten.

Eine Solaranlage für alle – klingt einfach. Die Abrechnung ist es oft nicht.

Ihr habt in eine gemeinschaftliche PV-Anlage investiert, aber die gerechte Aufteilung und die monatliche Abrechnung entpuppen sich als administrativer Albtraum?

 

Manuelles hinterherrennen, komplexe Excel-Listen und Diskussionen über Verteilungsschlüssel rauben dir Zeit und Nerven? So wird aus einer smarten Investition schnell eine Belastung.

Deine GEA, einfach verwaltet.

Behalte den Überblick in der Gemeinschaft über Mitglieder, Verträge und Daten – alles an einem zentralen, digitalen Ort.

Beispieldarstellung der Mitgliederliste einer Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage in der egon Plattform.

Abrechnung, die einfach stimmt.

Unsere Plattform erstellt alle Rechnungen vollautomatisch und sorgt für eine transparente und faire Verteilung für alle Mitglieder.

Beispieldarstellung der Rechnungsliste einer Energiegemeinschaft in der egon Plattform.

Mehr aus eurer Anlage holen.

Maximiere den Eigenverbrauch im Haus, reduziere teuren Netzstrom und mach deine Investition schneller rentabel.

Smongle Produktbild von der Seite.

“Die Abrechnung der PV-Anlage für unsere 20 Mietparteien war früher ein Horror. Mit egon ist das jetzt ein Knopfdruck. Absolut empfehlenswert!”

– [Name], [Hausverwaltung/Firma]

“Endlich verstehe ich genau, wie viel Strom von unserem gemeinsamen Dach kommt und was ich dafür bezahle. Egon macht das super transparent.

– Anna S., Bewohnerin [Projektname]

Klare Antworten für Immobilien-Profis.

Muss ich meinen Stromanbieter kündigen?
Nein, auf keinen Fall. Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage ist ein zusätzlicher Stromlieferant und ersetzt deinen bisherigen Energieanbieter nicht. Dein aktueller Stromanbieter versorgt dich weiterhin mit dem Reststrom, den du außerhalb der GEA benötigst.
 
Auch dein bestehender Abnehmer für überschüssigen Strom (z. B. bei einer PV-Anlage) bleibt bestehen. Wenn du einer Energiegemeinschaft beitrittst, musst du keine bestehenden Stromverträge kündigen.

An einer GEA können in der Regel Personen teilnehmen, die sich im selben Gebäude befinden. Typische Beispiele sind Mehrparteienhäuser, Wohnanlagen oder gemeinsam genutzte Gewerbeimmobilien. Voraussetzung ist meist ein gemeinsamer Netzanschluss bzw. dieselbe Hauptleitung.

Ja. Für die Teilnahme an einer EG in Österreich ist ein Smart Meter mit aktivierter Opt-In-Funktion erforderlich. Die Abrechnung erfolgt auf Basis von 15-Minuten-Messwerten. Ohne Smart Meter oder bei aktivem „Opt-Out“ ist eine Teilnahme technisch nicht möglich.

In einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage gibt es unterschiedliche Modelle zur Stromaufteilung. Diese bestimmen, wie der erzeugte Strom auf die teilnehmenden Personen oder Unternehmen verteilt wird.

 

Dynamische Aufteilung:
Bei der dynamischen Aufteilung wird der Strom entsprechend dem aktuellen Verbrauch der Teilnehmer verteilt. Wer gerade mehr Strom benötigt, erhält automatisch einen größeren Anteil der verfügbaren Energie. Dadurch kann der lokal erzeugte Strom besonders effizient genutzt werden.

 

Statische Aufteilung:
Bei der statischen Aufteilung werden fixe Anteile festgelegt. Jede teilnehmende Person erhält einen vorher definierten Prozentsatz des erzeugten Stroms – unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch.

 

Welche Aufteilung verwendet wird, hängt von den Vereinbarungen innerhalb der jeweiligen GEA ab.

Ganz einfach: egon bindet die geeichten Smart Meter der einzelnen Einheiten direkt an. So werden Verbrauchsdaten präzise erfasst und für jede Partei fair & transparent in der Gemeinschaft abgerechnet.

Klar! egon ist flexibel – ihr könnt unterschiedliche Tarife oder Aufteilungsschlüssel ganz nach eurer Vereinbarung konfigurieren. Alles wird automatisch umgesetzt.

Dank der Mitgliederverwaltung in egon läuft jede Änderung stichtagsgenau und automatisch – egal ob Mieter- oder Eigentümerwechsel.

Ganz klar: ja. Alle Abrechnungen entsprechen den österreichischen Vorgaben (z. B. ElWG) und können direkt für die Betriebskostenabrechnung herangezogen werden.

So einfach wie’s geht. Ihr gebt uns Zugang zu den Zählerdaten – den Rest erledigt unser Expert*innenteam. Das Onboarding läuft reibungslos, schnell und ohne Zusatzstress.

Ob steuerliche Pflichten bei einer GEA entstehen, hängt davon ab, ob du Privatperson oder Unternehmer bist und ob Strom eingespeist oder verkauft wird.

 

Privatpersonen
Bei kleineren PV-Anlagen und überwiegendem Eigenverbrauch entstehen häufig keine umfangreichen steuerlichen Verpflichtungen. Wenn jedoch größere Strommengen eingespeist oder Einnahmen erzielt werden, können steuerliche Pflichten entstehen.

 

Unternehmen
Für Unternehmen gelten die üblichen steuerlichen Vorschriften. Einnahmen aus der Stromweitergabe oder Einspeisung können steuerpflichtig sein.
Die konkrete steuerliche Behandlung hängt immer vom Einzelfall ab. Im Zweifel empfiehlt sich eine steuerliche Beratung.

Macht eure gemeinschaftliche Anlage jetzt zum vollen Erfolg.